Chronologie der Verfahren
In dieser Rubrik erhalten Sie einen detaillierten Überblick über die Anerkennungsbemühungen von Jehovas Zeugen. Die wichtigsten Originaldokumente im Anerkennungsverfahren können Sie hier abrufen.
25.09.1978
Jehovas Zeugen stellen an das Kultusamt im zuständigen Bundesministerium den Antrag auf Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz von 1874 (AnerkG).
05.02.1981
Missstandsfeststellung der Volksanwaltschaft an den zuständigen Unterrichtsminister
17.06.1987
Zweiter schriftlicher Antrag beim Kultusamt eingebracht und am 22. Juni 1987 persönlich übergeben.
19.09.1988
Telefonische Mitteilung des Leiters des Kultusamts, dass seiner Auffassung nach die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen.
09.11.1989
Auf Anfrage wird vom Kultusamt die Auskunft erteilt, dass der Antrag bearbeitet wird.
19.06.1990
Die zuständige Abteilung dementiert, jemals einen Antrag erhalten zu haben.
21.07.1990
Weiterer Antrag an das Kultusamt, indem sämtliche Unterlagen erneut eingereicht werden
17.10.1990
Gutachten Univ.-Prof. Dr. Peter Leisching „Das Recht der Zeugen Jehovas auf Anerkennung als Religionsgesellschaft in Österreich“
18.10.1991
Zeugen Jehovas stellen beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einen Antrag, die Bestimmungen des AnerkG als verfassungswidrig aufzuheben, weil die Behörde aufgrund des Gesetzes nicht entscheidet.
08.11.1991
Stellungnahme der Bundesregierung an VfGH
27.04.1992
Aufforderung des VfGH an die Bundesregierung
02.06.1992
Stellungnahme der Bundesregierung an VfGH
25.06.1992
Der VfGH weist den Antrag zurück, weil ein Anspruch auf Anerkennung der Zeugen Jehovas bestehe. Der VwGH solle seine Rechtsprechung der des VfGH anpassen.
30.07.1992
Säumnisbeschwerde der Zeugen Jehovas an den VwGH wegen der Untätigkeit der Behörde
22.03.1993
Die eingereichte Säumnisbeschwerde wird vom VwGH mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Praxis der Behörde, auf Anträge nicht zu reagieren, gerechtfertigt und eine Säumnisbeschwerde daher unzulässig sei.
12.10.1993
Jehovas Zeugen wenden sich erneut an den VfGH
10.03.1994
Beschluss des VfGH, den Antrag zurückzuweisen. Zugleich rät der VfGH den Zeugen Jehovas, durch eine Säumnisbeschwerde an ihn selbst einen Kompetenzkonflikt zu provozieren. Dies würde dem VfGH ermöglichen, dem VwGH seine Rechtsansicht aufzuzwingen.
09.05.1994
Säumnisbeschwerde an VfGH
21.06.1994
Beschluss des VfGH die Säumnisbeschwerde wegen Unzuständigkeit abzuweisen
16.11.1994
Antrag an den VfGH auf Entscheidung des Kompetenzkonflikts
04.10.1995
Der VfGH hebt den Beschluss des VwGH vom 22. März 1993 auf, weil VwGH zu Unrecht seine Unzuständigkeit ausgesprochen habe. Entscheidung. Das Anerkennungsverfahren ist wieder aufzunehmen.
18.12.1995
Der VwGH fordert das Kultusamt auf, über den Antrag der Zeugen Jehovas binnen zwei Monaten zu entscheiden.
13.02.1996
Antrag des Kultusamts auf Fristverlängerung an den VwGH
30.04.1996
Stellungnahme von Jehovas Zeugen an den VwGH
10.02.1997
Stellungnahme von Jehovas Zeugen an den VwGH
28.04.1997
Im Erkenntnis des VwGH wird das Kultusamt angewiesen, über den Antrag von Jehovas Zeugen binnen acht Wochen zu entscheiden. Es handelt sich hierbei bereits um die dritte(!) Aufforderung.
03.06.1997
Mitteilung und Urkundenvorlage von Jehovas Zeugen an das Kultusamt
21.07.1997
Das Kultusamt weist in einem Bescheid schließlich den Antrag ab, die Religionsgemeinschaft „Jehovas Zeugen“ in Österreich gemäß dem AnerkG anzuerkennen. Es handelt sich hierbei offenbar um den ersten Bescheid, mit welchem ein Anerkennungsantrag in den 120 Jahren seit Bestehen dieses Gesetzes abgewiesen wird.
03.09.1997
Da der Bescheid aus einer Reihe von Gründen verfehlt ist, bringen Jehovas Zeugen eine Bescheidbeschwerde beim VfGH ein.
21.11.1997
Rechtsgutachten von Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer
10.01.1998
Das neue Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften (BekGG) tritt in Kraft. Es wurde im Vorfeld sehr kontrovers diskutiert und von vielen Seiten heftig kritisiert.
26.01.1998
Anregung und Urkundenvorlage der Zeugen Jehovas an den VfGH
27.02.1998
Erste Beschwerde der Zeugen Jehovas beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die jahrzehntelange Praxis der Nichtanerkennung und die daraus folgende Diskriminierung als religiöse Minderheit (Zl.: 40.825/98)
11.03.1998
Der VfGH gibt der Beschwerde der Zeugen Jehovas recht und hebt den ablehnenden Bescheid des Kultusamtes vom 21. Juli 1997 auf. Dem Kultusamt werden „gravierende Verfahrensfehler“ und „willkürliches Verhalten“ vorgeworfen.
20.04.1998
Der Antrag auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft wird als Antrag auf Erwerb der Rechtspersönlichkeit als Bekenntnisgemeinschaft ausgelegt und im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 23. April 1998 kundgemacht.
10.07.1998
Beschwerde des Seelsorgers Philemon Löffelmann beim EGMR wegen seiner Benachteiligung im Militär- und Zivildienst (Zl.: 42.967/98)
11.07.1998
Jehovas Zeugen wird mittels Bescheid des Kultusamts vom 20. Juli 1998 erstmals Rechtspersönlichkeit zuerkannt und sie sind berechtigt, sich als „staatlich eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ zu bezeichnen.
22.07.1998
Neuerlicher Antrag auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft an Kultusamt
01.12.1998
Negativer Bescheid des Kultusamts: Der Antrag auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft wird abgelehnt
21.01.1999
Beschwerde gegen diese Ablehung an den VfGH
16.04.1999
Gegenschrift des Kultusamts an den VfGH
25.05.1999
Beschwerde des Seelsorgers und Ordensangehörigen Markus Gütl beim EGMR wegen seiner Benachteiligung im Militär- und Zivildienst (Zl.: 49.686/99)
04.04.2000
Stellungnahme der Zeugen Jehovas an den VfGH zur Gegenschrift des Kultusamts
14.03.2001
Entscheidung des VfGH die Beschwerde abzuweisen
21.08.2001
Ergänzender Schriftsatz von Jehovas Zeugen an den VwGH
03.01.2002
Gegenschrift des Kultusamts an den VwGH
13.03.2002
Replik von Jehovas Zeugen an den VwGH als Erwiderung auf die Gegenschrift des Kultusamts vom 3. Jänner 2002
26.08.2003
Beschwerde des Seelsorgers Gerhard Lang beim EGMR wegen seiner Benachteiligung im Militär- und Zivildienst (Zl.: 28.648/03)
30.09.2003
Stellungnahme der Republik Österreich zur ersten Beschwerde (Zl.: 40.825/98) beim EGMR
19.12.2003
Replik von Jehovas Zeugen an den EGMR zur Stellungnahme der Republik Österreich
14.09.2004
Entscheidung des VwGH die Beschwerde abzuweisen
06.12.2004
Mitteilung an EGMR über die Entscheidung des VwGH vom 14.09.2004
01.02.2005
Zulassung der Beschwerden der Seelsorger Gütl (Zl.: 49.686/99) und Löffelmann (Zl.: 42.967/98) durch den EGMR
22.04.2005
Zweite Beschwerde der Zeugen Jehovas beim EGMR wegen der Wartefrist von mindestens 10 Jahren für eine Anerkennung als Religionsgemeinschaft (Zl.: 15.040/05)
05.07.2005
Zulassung der ersten Beschwerde von Jehovas Zeugen durch den EGMR (Zl.: 40.825/98)
20.07.2005
Dritte Beschwerde der Zeugen Jehovas beim EGMR wegen der Diskriminierung fremdsprachiger Seelsorger (Zl.: 27.540/05)
02.09.2005
Ergänzende Stellungnahme der Republik Österreich an den EGMR
06.09.2009
Vorschlag der Zeugen Jehovas an EGMR bezüglich einer einvernehmlichen Lösung (Friendly Settlement)
28.10.2005
Replik von Jehovas Zeugen zur ergänzenden Stellungnahme der Republik Österreich
28.10.2005
Stellungnahme der Republik Österreich zu den Verfahrenskosten
12.12.2005
Replik von Jehovas Zeugen an den EGMR bezüglich Verfahrenskosten
14.07.2006
Ergänzung der zweiten Beschwerde beim EGMR bezüglich der Diskriminierung im Steuerrecht (Zl.: 15.040/05)
15.11.2006
Vierte Beschwerde der Zeugen Jehovas beim EGMR wegen der Besteuerung von Spenden (Zl.: 27.540/05)
15.03.2007
Erneuter Antrag an das Kultusamt auf Anerkennung als Religionsgemeinschaft zum 11. Juli 2008
11.07.2007
Ablehnung des Kultusamts das Verfahren einzuleiten
31.07.2008
Veröffentlichung der Entscheidung und der Presseaussendung des EGMR zur ersten Beschwerde Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas u.a. gegen Republik Österreich (Zl.: 40825/98)
23.01.2009
Information des EGMR, dass die Beschwerde vom 22. April 2005 (Jehovas Zeugen v. Austria, Zl.: 15.040/05) für unzulässig erklärt wurde, da die zugrunde liegenden Rechtsfragen mit der bereits im Juli 2008 entschiedenen Beschwerde (Zl.: 40.825/98) im Wesentlichen übereinstimmen.
26.01.2009
Information des Bundesministeriums über die Einleitung eines Begutachtungsverfahrens betreffend eine Verordnung über die Anerkennung der Zeugen Jehovas als Religionsgesellschaft.
03.02.2009
Säumnisbeschwerde an den VwGH, da über den Antrag vom 15.03.2007 nicht in der gesetzlich vorgesehenen Frist von 6 Monaten (§ 73 Abs 1 AVG) entschieden wurde.
02.03.2009
Information an das Ministerkomitee des Europarats, dass die österreichischen Behörden die Praxis der Diskriminierung von Jehovas Zeugen fortsetzen und das diesbezügliche Urteil des EGMR vom Juli 2008 nicht umgesetzt haben.
12.03.2009
Veröffentlichung der Entscheidung des EGMR zu den Beschwerden der Seelsorger Gütl (Zl.: 49.686/99) und Löffelmann (Zl.: 42.967/98) gegen die Republik Österreich.
19.03.2009
Veröffentlichung der Entscheidung des EGMR zur Beschwerde des Seelsorgers Lang gegen die Republik Österreich (Zl.: 28.648/03).
07.05.2009
Jehovas Zeugen in Österreich als 14. Religionsgemeinschaft anerkannt, gemäß der Verlautbarung der Verordnung im Bundesgesetzblatt.
25.09.2012
Veröffentlichung der Entscheidung des EGMR zu den Beschwerden wegen der Diskriminierung fremdspachiger Seelsorger, sowie wegen der unrechtmäßigen Besteuerung der Spenden an Jehovas Zeugen (Zl.: 27.540/05).